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Zahnarzt Angst und Zahnersatz durch Zahnimplantate

Zahnarzt
Das Berufsbild des Zahnarztes hat ein breites medizinisches Betätigungsfeld.
Dies umfaßt grundsätzlich die Prophylaxe, Diagnose und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten mit den unterschiedlichsten Techniken und Gerätschaften.
Desweiteren ist die Beratung zur Prävention von Zahn- und Kiefererkrankungen ein wichtiger Bestandteil des Berufsbildes Zahnarzt.

Die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche eines Zahnarztes sind sehr umfangreich und komplex.
Sie informieren Patienten über Diagnosen und beraten sie dann über Behandlungsmöglichkeiten.
Anschließend wird mit der eigentlichen zahnärztlichen Behandlung begonnen.
Diese Behandlung umfaßt je nach Diagnose die Verabreichung von Schmerzmitteln(Injektionen und Narkosen), Legen von Füllungen und Setzen von Inlays, Überkronen von Zähnen, Wurzelkanäle behandlen, erkrankte Zähne aufbohren.
Ebenfalls können oralchirurgische Eingriffe notwendig sein, wie zum Beispiel Zähne extrahieren, abgebrochene Zahnwurzeln entfernen oder Zähne transplantieren/replantieren.
Kieferorthopädische Behandlungen, wie die Auswertung von Gebiss- und Bissabdrücken, Zahnspangen oder andere Mittel zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen anpassen und einsetzen gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich des Zahnarztes.

Die Arbeitsbereiche dieses Berufsfeldes können auch sehr unterschiedlich sein.
So kann ein Zahnarzt zum Beispiel nicht nur in einer Zahnarztpraxis tätig sein, sondern auch in Gesundheitsämtern, an Universitäten(Zentren für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde), in der Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin oder aber auch in der Pharmaindustrie.
Die beratende Tätigkeit nimmt immer mehr an Bedeutung zu.Sie war zwar schon immer ein fester Bestandteil des zahnärztlichen Handelns, jedoch werden die Beratungsbedürfnisse der Patienten auf Grund der recht undurchsichtigen Kostenübernahmeregelungen der Krankenkasse immer mehr.

Die Arbeitsbelastung eines Zahnarztes ist sehr hoch.
Durchschnittlich kann mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 48 Stunden gerechnet werden.
Die Freizeitbemessung ist auch sehr knapp, da neben der wöchentlichen Arbeitszeit an Wochenenden und Feiertagen noch turnusmäßig Notdienste anfallen.
Viel Zeit verbringen Zahnärzte auch mit der Erstellung von Heil- und Kostenplänen.
Die stetigen Entwicklungen auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde machen kontinuierlichen Fortbildungen erforderlich.
Nach den Kammergesetzen und entsprechender Berufsordnungen sind Zahnärzte verpflichtet, sich beruflich fort-
zubilden und sich über neue geltende Bestimmungen zu informieren.

Der Zugang zum Beruf des Zahnarztes setzt ein abgeschlossenes zahnmedizinisches Studium voraus.
Dieses Studium dauert durchschnittlich 12 Semester.Nach dem Studiumsabschluß muß eine zweijährige Tätigkeit als Assistenzarzt absolviert werden.
Für die Niederlassung in einer eigenen Praxis ist, neben der zweijährigen Assistententätigkeit, die Mitgliedschaft in einer kassenärztlichen Vereinigung notwendig, um am Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen.
Für die Führung sogenannter Gebietsbezeichnungen wie zum Beispiel "Zahnarzt für Kieferorthopädie" bedarf es einer Anerkennung, die über den Abschluß einer entsprechenden Weiterbildung erreicht werden kann.
Unter Weiterbildung ist hier eine Höher- und Zusatzqualifikation zu verstehen.
Für die Tätigkeit als Zahnarzt ist eine Promotion zum Dr. med. nicht zwingend erforderlich, aber sicher trotzdem von Vorteil.

Abschließend ist zum Berufsbild Zahnarzt zu sagen, daß es ein sehr interessanter und facettenreicher Beruf ist, in dem in hohem Maße eigenverantwortlich gearbeitet wird.
Er erfordert sehr viel Einfühlungsvermögen im Umgang mit den unterschiedlichsten Patienten, sowie die Fähigkeit über längere Zeiträume unter Zeit- und Kostendruck zu arbeiten.