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Restaurative Zahnheilkunde

Restaurative Zahnheilkunde

Die präventive Zahnheilkunde dient der Prävention. Sie will also durch ständige vorbeugende Behandlung dafür sorgen, dass ein möglichst langer Erhalt der natürlichen Zähne erreicht wird. Im Gegensatz dazu restauriert die restaurative Zahnheilkunde, sie setzt also bereits geschädigte Zähne wieder instand. Die Schädigung tritt meistens durch Entstehung von Karies auf, wenn es Bakterien gelingt, sich einzunisten und zu vermehren.

Die restaurative Zahnheilkunde verfolgt zwei Ziele. Einerseits gilt es, die Funktion der Zähne, also das Kauvermögen zu erhalten. Zum anderen sind es in zunehmendem Maße ästhetische Ziele, es geht um den Erhalt der sichtbaren Schönheit der Zähne. Zähne können in verschiedenen Stadien der Schädigung wiederhergestellt werden. Je nach Grad und Stelle der Schädigung werden verschiedene Verfahren erfolgreich angewendet. Ein weiteres Feld der restaurativen Zahnheilkunde dient der Reparatur, wenn Zähne Fehlstellungen aufweisen, durch einen Unfall beschädigt wurden oder verloren gegangen sind.

Kariesbedingte Restaurative Zahnheilkunde

In den meisten Fällen wird restauriert, nachdem Karies in verschiedenen Stadien Zähne befallen hat. Der einfachste Fall ist die Fissurenversiegelung, bei der Karies im Frühstadium erkannt wird. Durch Schleifen der Zahnoberfläche wird die Schädigung schmerzfrei behoben, danach findet eine Versiegelung der Fissuren statt, Bakterien haben an den versiegelten Stellen keine Chance mehr. Wenn die Schädigung bereits weiter fortgeschritten ist, dann wird der Kariesbefall an der geschädigten Stelle entfernt. Danach werden Inlays angefertigt, die passgenau hergestellt und eingesetzt werden. Die Technik ist heute so weit, dass nach einer durchgeführten Restauration sowohl die Funktion als auch die Optik so wiederhergestellt werden, dass kein Unterschied zu einem gesunden Zahn feststellbar ist. Sollte es darum gehen, größere Schäden an den Zähnen zu restaurieren, werden Teilkronen eingesetzt.

Ästhetik

Ästhetische Gründe spielen heute in zunehmendem Maße eine Rolle, wenn es um restaurative Zahnheilkunde geht. Der Zahnarzt wird von Fall zu Fall entscheiden, welche Maßnahme angemessen ist. Sollten Zähne lediglich durch ungenügende Pflege, Rotwein, Tabak oder auch Kaffee optisch geschädigt sein und keinen Kariesbefall zeigen, dann bewähren sich im Frontbereich besonders Veneers. Es handelt sich hierbei um Verblendschalen, die meistens aus Keramik hergestellt werden. Sie sind chemisch neutral, somit biologisch unbedenklich und sehen außerdem gut aus.

Ästhetische Gründe sind es auch in den meisten Fällen, wenn Kinder temporär begrenzt Zahnspangen tragen. Es soll damit erreicht werden, dass Zähne, die Fehlstellungen aufweisen, im Wachstumsstadium ohne operative Maßnahmen in eine optisch einwandfreie Position gebracht werden. Die Zunahme solcher Maßnahmen zeigt, dass in unserer Gesellschaft immer mehr Wert auf Ästhetik gelegt wird.

Unfallbedingte Restaurative Zahnheilkunde

Die restaurative Behandlung von Zähnen kann nach einem erlittenen Unfall notwendig werden. Je nach der Schwere kommen verschiedene Verfahren infrage. Der einfachste Fall sind Zähne, die partiell gebrochen sind und restauriert werden müssen. Hier muss der Zahnarzt zunächst genau den Grad der Schädigung erkennen. Er wird dann entscheiden, ob es sich lediglich um rein ästhetische Maßnahmen handelt oder ob tiefer liegende Schäden vorliegen.

Bei größeren Unfällen kann der Fall eintreten, dass ganze Zähne fehlen. Hier soll neben der Funktion auch die frühere Optik wiederhergestellt werden. Manchmal wird man versuchen, frühere Fotografien zurate zu ziehen. Der Zahnarzt muss dann zusammen mit dem Patienten entscheiden, wie das restaurierte Gebiss aussehen soll.

Bildnachweis:

  • https://pixabay.com/de/photos/zahnarzt-patienten-zahnmedizin-1025338/

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